Geocaching und die Grundrechte

Beim Geoaching, oder rund ums Geocaching, erlebt man immer wieder ganz besondere Momente. Einen solchen Moment hatte ich, als ich einen Artikel von JR849 las, den dieser bezüglich eines Problemcaches in Weimar verfasst hat.

Mir geht es nicht darum noch einmal die Umstände zu beleuchten, das hat JR meines Erachtens ausreichend gut gemacht. Was mich an der Geschichte beschäftigt ist die Dreistigkeit und das seltsame Rechtsverständnis, welches immer wieder von Geocachern an den Tag gelegt wird, hier wieder ganz im Speziellen.

Owner pochen auf Grundrecht

Zugegeben, diese Überschrift ist etwas provokant, aber wenn ein Cacheowner das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heranzieht und eines der Grundrechte zitiert, dann muss man das mal beleuchten.

Hier ein Abriss um den Zusammenhang herzuleiten:

  • Der Cache Shakespeare wurde 2008 veröffentlicht und befindet sich im Park an der Ilm in Weimar, einer Liegenschaft der Klassik Stiftung Weimar.
  • Am 15. August 2016 schreibt der Justitiar der Stiftung ein “Needs Maintenance”-Log und führt darin Gründe an, die aus Sicht der Stiftung verhindern, dass der Cache in seiner aktuellen Form weiterbestehen kann.  Der Cache soll verändert oder archiviert werden und dafür wurde eine Frist gesetzt.
  • Am 29. August 2016 wurde das Listing von einem Reviewer disabled und der Owner aufgefordert zu handeln.
  • Vier Tage später, am 2. September 2016 kommt ein NA-Log von der Klassik-Stiftung, da der Owner nicht reagiert und keine Anstalten gezeigt habe etwas zu ändern.
  • Dann dauert es rund fünf Wochen, bis die Owner am 9. September 2016 eine Notiz mit einem Zwischenstand schreiben: man habe dem Justitiar einen Vor-Ort-Termin vorgeschlagen.
  • In der Folge fühlt sich der Reviewer ebenfalls bemüßigt ein Statement abzugeben und fordert den Justitiar zur Kooperation auf.
  • Die ganze Geschichte findet am 30. November 2016 ihren vorläufigen Höhepunkt mit einer weiteren Notiz der Owner, worin sie Artikel 5 des GG zitieren und dem Justitiar der Stiftung unterstellen er hätte keine Ahnung von seinem Job.

Cacher und ihre Argumente

Dass das nicht ohne eine gewisse Polemik der Cacher einher geht ist ja vollkommen klar. Einer hat z. B. nichts besseres zu tun, als diesen Cache einen Tag nach der Deaktivierung durch den Reviewer zu machen und in seinem Log ausführlich seine Gedanken zu der Sache zu äußern. So wundert er sich beispielsweise darüber, dass die Klassik-Stiftung seit dem 07.02.2013 mit dem Account “Klassik-Stiftung” bei Groundspeak angemeldet sei, jedoch in der ganzen Zeit weder einen Cache selbst gefunden, noch einen versteckt hätte,  und was  also hinter dem Account und den Aktivitäten auf geocaching.com stecken würde?

Also ich würde ja sagen, dass sich die Stiftung schon länger mit dem Thema Geocaching befasst und um die Aktivitäten verfolgen zu können, selbst einen GC-Account angelegt hat. Eine Vorgehensweise, die übrigens von Groundspeak gefördert wird und auf Nachfrage werden die Institutionen sogar mit einer Premium Membership ausstattet, damit diese auch wirklich ALLE Geocaches sehen können.

Ob es einen speziellen Grund gibt warum die Stiftung erst zum genannten Zeitpunkt mit diesem Account in Erscheinung trat ist nicht überliefert, spielt aber auch keine Rolle. Jede Behörde, Verwaltung oder Institution hat die Möglichkeit einen GC-Account anzulegen um Geocaching Aktivitäten in ihrem Verantwortungsbereich verfolgen zu können.

Übrigens gibt es von Groundspeak speziell für Parkverwaltungen einen Leitfaden, mit sehr ausführlichen Erläuterungen zu verschiedenen Vorgehensweisen im Falle eines Konfliktes.

Eine andere Cacherin meinte ebenfalls ihren Senf dazugeben zu müssen und zog Pokemon Go zum Vergleich und als potenzielle Begründung dafür heran, dass die Klassik Stiftung nun die Archivierung des Caches verlange, der schließlich 8 Jahre lang niemandem weg getan habe.

Leider kann ich nicht beurteilen, ob sie weiß wie Pokemon Go funktioniert, und dass man bei diesem Spiel, im Vergleich zu Geocaching, eher nicht vorhandene Weg verlässt und quer durch die Pampa läuft oder irgendwelche Steinmauern besteigt. Im Gegensatz zu Geocaching muss man sich bei Pokemon Go der Koordinate, die einen Poke-Stop oder eine Arena repräsentiert, nur auf ca. 30 m annähern und vor allem keine physischen Aktivitäten starten. Außerdem ist gemeinhin bekannt, dass viele (ja, ich meine wirklich viele, nicht einige) Geocacher mit den Händen “schauen” statt mit den Augen.

Offensichtlich nicht verstanden um was es geht, hat der Cacher, der darüber sinnert ob es die Aufgabe von Stiftungen sei, den Zutritt zu Kulturstätten zu begrenzen. Das solle verstehen wer will. Und der offensichtlich von der Stiftung beauftragte Justitiar hätte mal eine Begehung vor Ort machen sollen, denn dann hätte er sicher gesehen, dass diese Dose dem Park nicht schadet, wohl aber zusätzliche Besucher anlocken würde. Und das solle ja auch im Interesse des Kulturerbes sein. Schließlich verdiene die Arbeit von Stiftungen weltweit große Anerkennung, aber nicht, weil man versuche, Bürgern den Zutritt zu versagen.

Also das Verlangen der Stiftung den Cache zu entfernen, ist gleichbedeutend mit einem Zutrittsverbot? Das ist wirklich hanebüchen! Im Übrigen darf man wohl davon ausgehen, dass die Stiftung bestimmt Gärtner und/oder Landschaftspfleger beschäftigt, deren Urteilskraft sicher ausreichend ist um Auswirkungen eines Geocaches auf die Umgebung zu erkennen und den Verantwortlichen mitzuteilen, die wiederum einen Justitiar beschäftigen um ihre Interessen zu vertreten.

Art. 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Ja und dann ziehen schließlich die Owner noch Artikel 5 des Grundgesetzes heran, weil sie meinen damit verteidigen zu müssen, dass sie nichts gegen die Notes der Geocacher unternommen hätten. Warum sie das tun, darüber könnte man spekulieren, der ganze Vorgang ist nicht sonderlich transparent. Aber wer anfängt mit einem Grundrecht zu argumentieren, der sollte auch die anderen Grundrechte und deren Bedeutung kennen.

In Artikel 2, Absatz 1 heißt es nämlich:

Art. 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Wer also das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 des GG ins Feld führt, darf Artikel 2 nicht unterschlagen, denn die Rechte anderer sind mindestens gleichrangig. Und nach Artikel 19 gelten die Grundrechte auch für juristische Personen.

Recht haben ist nicht so einfach

Davon abgesehen, gelten für das Zusammenleben in der Gesellschaft zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen. Sich immer gleich auf das Grundgesetz zu berufen mag für den juristischen Laien richtig sein, allerdings verkennt der juristische Laie in der Regel auch seine Position und macht dies mit solchen “Argumenten” nur allzu deutlich.

Vor allem aber zeigt dieser Fall wieder einmal, dass bei Geocachern, wenn sie sich in der Ausübung ihres Hobbys (zu Unrecht) beeinträchtigt fühlen, der gesunde Menschenverstand ganz schnell abhanden kommt.  Da pocht man auf vermeintliche Rechte. Da verweist man darauf, dass es den Cache schließlich schon jahrelang gibt. Und überhaupt sind ja immer die anderen schuld. Wenn es nicht die Muggels sind, dann eben Pokemon Go Spieler oder Justitiare.

Leute, geht’s noch?

Da führen sich Geocacher dermaßen arrogant auf, dass Fremdschämen ein völlig unzureichender Begriff ist, und verlangen allen Ernstes von denjenigen, denen sie vor den Koffer kacken auch noch vollständige Kooperation. Und wenn es keine Kooperation gäbe, würde man eben andere Wege finden. Das klingt für mich wie eine Drohung im Sinne von “ihr könnt uns mal”.

Da ist doch die nächste Stufe der Eskalation schon vorprogrammiert.

Traurig, aber wahr.


Nachtrag:

Mittlerweile wurde der Cache vom Reviewer archiviert.

Darüber, dass die Versuche den Cacdhe zu erhalten gescheitert sind, wundere ich mich nicht. Wäre ich Vertreter der Klassik Stiftung, hätte ich auch keine Lust gehabt mich mit Leuten zu verständigen, die in solcher Weise kommunizieren wie es die Owner und auch der Reviewer getan haben. Was bleibt, ist “verbrannte Erde”, aber daran sind ja bestimmt “die anderen” Schuld.

 

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6 Antworten

  1. Micha sagt:

    Toll geschrieben und zusammengefasst. Schön, dass es auch noch andere gibt, die den roten Faden in unserem aller Hobby nicht verloren haben.
    Danke für den Artikel.

  2. Servatius Sebaldus sagt:

    Da man meine Reaktion als Reviewer hier direkt anspricht, hier auch eine direkte Antwort von mir.

    Ein NM-Log wird uns nicht angezeigt, denn er soll erstmal dem Owner als Hinweis dienen. Auf den NA-Log habe ich zeitnah reagiert und den Cache deaktiviert. Über den Kontakt eines einzelnen Geocachers zu dieser Stiftung war mir nichts bekannt und mal ehrlich, der kann mich erstmal auch nicht interessieren, denn das ist Sache des Eigentümers des Geocaches, also des Owners. (Guidelines)

    Wie so oft und erfolgreich praktiziert, habe ich versucht, die Wogen zu glätten und beide Seiten gebeten, eine vernünftige Lösung zu finden. Absprachen per Telefon, zwischen Geocacher, Owner und mir als Reviewer gab es ebenfalls genug. Trotzdem habe ich den Owner gebeten, den Cache zu archivieren, wenn es nicht mehr gewünscht wird. Die Reaktion mit Grundgesetz zu argumentieren finde auch ich äußerst ungünstig! Denn die Unverletzlichkeit von Eigentum ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft und wer mich kennt, der weiß auch, wie oft ich gerade deshalb gegen LP Caches u.ä. argumentiere. Hier wird IMMER dagegen verstoßen!

    Thüringen ist in vielen Dingen beim Geocaching sehr liberal, auch wenn die Guidelines eingehalten werden! Warum? Weil hier Gespräche mit einem breiten Spektrum aus Behörden, Touristikern, Eigentümerverband, Jagdverband, Naturschützern und Forst geführt wurden, als man sich in anderen Bundesländern noch versteckt hat. Alle saßen an einem Tisch!!! Deshalb setzte ich auch bei diesem Cache auf vernünftige Kommunikation. Leider und da muss man sagen, von beiden Seiten, ohne Erfolg!!! Deshalb nun auch die endgültige Archivierung!

    Grüße

    Servatius Sebaldus

  3. hmichel777 sagt:

    Die Grundrechte sind Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat. Groundspeak und Grundstückseigentümer und Cacher sind nicht der Staat. Bürger untereinander müssen sich im Rahmen des Privatrechts einigen. Wenn der Grundstückseigentümer die Besitzstörung nicht dulden will, dann ist das eben so.

  4. Servatius Sebaldus sagt:

    Richtig und da gibt es auch keine Diskussion! Was hier aber, wie so oft vergessen wird, Groundspeak hat Guidelines, die immer einzuhalten sind. Ein Cache nach dem Motto, wo keiner nachfragt kann ich cachen, ist laut Guidelines nicht erlaubt, wenn Gesetze missachtet werden! Eine Parkanlage ist erstmal öffentlich! Es war nicht davon auszugehen, dass es hier Probleme gibt und es ging in obigem Fall um einen Trampelpfad, der offensichtlich an dieser Stelle nicht durch Geocacher entstanden ist, sondern vielmehr durch Muggel als Abkürzung genutzt wird. Da wurde in beiden Artikeln wiedermal völlig falsch argumentiert, was dann passiert, wenn man nur Logs liest und nicht die Zusammenhänge kennt! Geocaching darf nicht auffordern eine Straftat zu begehen! Deshalb der Versuch einer Kommunikation zwischen Owner und Vertreter der Eigentümer. Das ‘Nein’ muss letztlich akzeptiert werden. Keine Frage! Nun stellt sich mir als Reviewer allerdings die Frage, ob es ein grundsätzliches ‘Nein’ auf allen Liegenschaften dieser Stiftung ist! Warum? Der besagte XXXXX in Uniform hatte ja schonmal ein Problem! Ich kenne ihn und die Uniform, die zweifelsfrei ein Vorteil war. Ein anderer Geocacher hat diesen Vorteil nicht! An Kommunikation mit der Stiftung hat es immer gefehlt! Der Justiziar hat auch keinen Kontakt zu den Reviewern gesucht! Wieder ein Sachverhalt, den niemand der Verfasser weiß! Fazit, wenn Nein, dann für alle Liegenschaften um zukünftig Ärger zu vermeiden! Die einzige Möglichkeit wäre dann eine schriftliche Freigabe seitens der Eigentümer! Der Owner des Caches hat mehrfach, auch höflich versucht, eine gemeinsame Lösung zu finden. Ohne Erfolg! Das Ergebnis wäre eine Archivierung aller Caches auf den Liegenschaften dieser Stiftung! Schade, aber scheinbar unumgänglich! Ich habe auch keine Zeit, mich mit diesem Herren auseinanderzusetzen. Die folgenden Schritte überlege ich mir noch im Reviewerteam! Derzeit prüfe ich das Anlegen von Schutzzonen für diese Liegenschaften, damit dort in Zukunft kein neuer Cache gelegt werden kann. Ihr solltet also unschwer erkennen, das die beschriebenen Einwände gegen den oder die Reviewer mal wieder Unsinn sind! Wir machen uns schon Gedanken und versuchen die Aufregung zu drosseln! Ich denke, wenn man aus BW kommt, die Zusammenhänge nicht kennt, die Arbeit der Thüringer Reviewer nicht versteht, sollte man nicht darüber urteilen! Freie Meinungsäußerung hin oder her!

    • webmicha sagt:

      Lieber Servatius Sebaldus,

      dein Einsatz in Ehren und Danke auch dafür, dass du dich hier äußerst.

      Allerdings hat dich niemand angegriffen und die Intention meines Kommentars (ja, dieser Artikel ist ein Kommentar zu der Geschichte) ist es auch gar nicht gewesen die Hintergründe zu beleuchten, was ich auch gleich zu Anfang geschrieben habe.

      Es ist die Art und Weise dessen was in den Logs seitens der Owner und einiger Cacher geschrieben wurde. Da werden Töne angeschlagen und Dinge verzapft die einfach nicht in Ordnung sind. So kommuniziert man nicht auf einer öffentlichen Plattform!

      Wenn ich dir persönlich einen Vorwurf machen wollte, dann den, dass du das Verhalten der Owner für korrekt befunden hast. Diese Äußerung war m. E. völlig unnötig und ist objektiv betrachtet, zumindest fragwürdig.

      Im übrigen hoffe ich doch sehr, dass sich die Arbeit der Thüringer Reviewer nicht wesentlich von der in Baden-Württemberg oder anderen Bundesländern unterscheidet.

      Und um es noch einmal deutlich zu machen: diese Geschichte ist zwar in Thüringen passiert, aber gleichzeitig ein Beispiel dafür wie es auch andernorts immer wieder vorkommt obwohl es so nicht laufen sollte, egal wo.

      Beste Grüße,
      webmicha

  1. 15. Dezember 2016

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