Schutzzeit für Fledermäuse vom 1.10. bis 31.3.
Am 1. Oktober, beginnt die Schutzzeit für Fledermäuse und dauert bis zum 31. März. Diese Zeit ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 geregelt und währenddessen ist es verboten Winterquartiere von Fledermäusen zu betreten. Für die Überwinterung ziehen sich diese bevorzugt in Höhlen, Stollen oder ähnliche Räumlichkeiten zurück.
Als naturbewusster Owner solte man beim Auslegen eines Caches generell darauf verzichten überhaupt Quartiere von wildlebenden Tieren als Versteck zu verwenden. Auch ist es geboten einen Cache zu verlegen falls sich herausstellt, dass dieser zu einem Störfaktor in einem Habitat geworden ist.
Es reicht auch nicht aus als Cachebesitzer ein Listing während der Schutzzeit nur zu deaktivieren, die Dose sollte auch entfernt sein, denn es gibt ja immer Spezialisten die entweder keine Ahnung haben oder sich bewusst über solche Schutzregeln hinwegsetzen. Ärger ist dann vorprogrammiert!
Übrigens, Fledermäuse sind die einzigen Säugetiere die aktiv fliegen können.
Jaja, die lieben Flugviecher!!
Laut der Genehmigungsdirektion ist dies aber nicht richtig. Es ist grundsätzlich IMMER mit Fledermäusen zu rechnen. Dies ist wohl auch der Grund warum in RP alle Höhlen und Spaltencaches archiviert wurden. Das hab ich sogar s/w von denen auf meine Anfrage bekommen.