Schutzzeit für Fledermäuse vom 1.10. bis 31.3. – Reloaded
Alle Jahre wieder beginnt am 1. Oktober die Schutzzeit für Fledermäuse und dauert bis zum 31. März des nächsten Jahres. Diese Zeit ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 geregelt und währenddessen ist es verboten...