Schutzzeit für Fledermäuse vom 1.10. bis 31.3. – Reloaded

Alle Jahre wieder beginnt am 1. Oktober die Schutzzeit für Fledermäuse und dauert bis zum 31. März des nächsten Jahres. Diese Zeit ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 geregelt und währenddessen ist es verboten Winterquartiere von Fledermäusen zu betreten. Für die Überwinterung ziehen sich diese bevorzugt in Höhlen, Stollen oder ähnliche Räumlichkeiten zurück.

Wusstest ihr, dass Fledermäuse sind die einzigen Säugetiere sind die aktiv fliegen können?

Regionale Abweichungen möglich

Es können regional auch erweiterte Zeiträume gelten, d. h. die Schutzzeit kann schon vorher beginnen oder längern andauern als im BNatSchG vorgesehen.

Als naturbewusster Owner sollte man beim Auslegen eines Caches generell darauf verzichten überhaupt Quartiere von wildlebenden Tieren als Versteck zu verwenden. Auch ist es geboten einen Cache zu verlegen falls sich herausstellt, dass dieser zu einem Störfaktor in einem Habitat geworden ist.

Deaktivierung des Cachelisting wird eventuell nicht überall geduldet

In der Vergangenheit haben Owner gerne Listings während der Schutzzeit deaktiviert, und teilweise auch die Dose entfernt, denn es gibt ja immer  Spezialisten die entweder keine Ahnung haben oder sich bewusst über solche Schutzregeln hinwegsetzen.

Allerdings wurde da letztes Jahr von den Reviewern in unserem Nachbarland eine Diskussion angestoßen, dass es nicht guideline-konform sei Caches über längere Zeit zu deaktivieren, schließlich gäbe es ja das Attribut “not available in winter / nicht verfügbar im Winter”.

Am 1.10.2014 wurde durch die bayrischen Reviewer noch empfohlen Caches inkl. Stages einzusammeln und das Listing zu deaktivieren, übrigens mit wirklich schön gemachten Grafiken. Allerdings haben sich dieselben bayrischen Reviewer im Dezember 2014 dahingehend geäußert, dass es eine Winterpause mit Deaktivierung des Caches bzw. des Listing nicht geben kann. Auf Nachfrage wurde das Thema “Fledermausschutz” jedoch ausgeklammert. Ich fand das damals schon etwas merkwürdig, denn irgendwie beißen sich solche Aussagen ;).

Eine weitere schöne Möglichkeit ein Listing entsprechend zu kennzeichnen, bietet das LATeam an.

Wer mehr zum Fledermausschutz wissen will, dann sich bei der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg e.V. informieren.

Höhlen sind generell schutzbedürftige Räume

In Baden-Württemberg zählen Höhlen und Dolinen zu Biotopen und viele davon sind als Naturdenkmal ausgewiesen, womit sie als Geocaching Versteck sowieso nicht mehr in Betracht kommen.

Naturschutz ist wichtiger als Statistikpunkte

Auch wenn es dem einen oder anderen schwer fallen mag, aber kein Punkt ist es wert dafür Störungen oder Zerstörungen der Natur in Kauf zu nehmen. Wie Geocacher lieben auch das Naturerlebnis, das sollten wir uns erhalten indem wir die Natur respektieren und schützen.

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