Schutzzeit für Fledermäuse vom 1.10. bis 31.3.

Am 1. Oktober, beginnt die Schutzzeit für Fledermäuse und dauert bis zum 31. März. Diese Zeit ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 geregelt und währenddessen ist es verboten Winterquartiere von Fledermäusen zu betreten. Für...