Fledermausschutz ab 1. Oktober
Vom 1. Oktober bis 31. März stehen Fledermäuse unter besonderem Schutz.
Vom 1. Oktober bis 31. März stehen Fledermäuse unter besonderem Schutz.
Alle Jahre wieder beginnt am 1. Oktober die Schutzzeit für Fledermäuse und dauert bis zum 31. März des nächsten Jahres. Diese Zeit ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 geregelt und währenddessen ist es verboten...
Am 1. Oktober, beginnt die Schutzzeit für Fledermäuse und dauert bis zum 31. März. Diese Zeit ist im Bundesnaturschutzgesetz §39 Abs. 6 geregelt und währenddessen ist es verboten Winterquartiere von Fledermäusen zu betreten. Für...