Allgemeines Rauchverbot im Wald

Seit dem 1. März gilt in den baden-württembergischen Forsten wieder ein allgemeines Rauchverbot im Wald. Grundlage dafür ist § 41 (3) des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg. Das Verbot bezieht sich natürlich nicht nur aufs Rauchen, sondern auch auf Feuer und offenes Licht.

Täglich nutzen rund zwei Millionen Menschen die Wälder in Baden-Württemberg zur Erholung. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört oder gefährdet wird. Dazu gehört es auch, sich an Recht und Gesetz zu halten und in den Monaten März bis Oktober im Wald nicht zu rauchen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk. Vielen Waldbesuchern sei diese Vorschrift nicht bekannt. Auch werde die Gefahr von Waldbränden oft unterschätzt.

„Eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann verheerende Folgen haben. Nicht nur für den Verursacher, der sich hohen Schadensersatzforderungen gegenübersieht, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt. Sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Schutz der Natur“

Minister Hauk in einer Pressemitteilung vom 5.3.2017

Der erste Satz des obigen Zitats gilt natürlich immer, egal auf welche Art man den Wald nutzen möchte.

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. 7. März 2019

    […] Allgemeines Rauchverbot im Wald […]