Ab heute ist Fledermausschutzzeit

Wie jedes Jahr, beginnt auch heute, am 1. Oktober, wieder die Schutzzeit für Fledermäuse. Das heißt, dass die Habitate der Fledermäuse, zum Beispiel Höhlen, Bunker u. ä. nicht mehr betreten werden dürfen.

Grundlage dafür ist Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), im Speziellen die §§ 44 bis 47. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Weitere Infos zu diesen Säugetieren gibt es beim NABU, der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg e.V., und auf diversen anderen Seiten.

Die Schutzzeit für Fledermäuse gilt in der Regel vom 1. Oktober bis 31. März, es kann jedoch regionale Abweichungen geben.

Auch die Reviewer auf propagieren auf gc-reviewer.de, dass betroffene Geocaches in den “Winterschlaf”, sprich deaktiviert werden dürfen. Da gab es in der Vergangenheit unter den Reviewern öfter mal unterschiedliche Auffassungen.

Das könnte dich auch interessieren …